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   VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99 DE   

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VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99 DE (https://dejure.org/2000,21399)
VG Dessau, Entscheidung vom 26.04.2000 - 1 A 469/99 DE (https://dejure.org/2000,21399)
VG Dessau, Entscheidung vom 26. April 2000 - 1 A 469/99 DE (https://dejure.org/2000,21399)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen -

    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
    Dies verstößt gegen den kommunalabgabenrechtlichen Grundsatz der leistungsgerechten Gebührenbemessung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243, 247; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998 - 9 A 1430/96 -, NVwZ-RR 1, 998, 775; Schulte, in: Driehaus, a. a. O., § 6 Rdnr. 79a jeweils m. w. N.).

    Wird eine öffentliche Einrichtung in Teilleistungsbereiche aufgeteilt und werden für die Nutzung der Teilleistungsbereiche unterschiedliche Gebührensätze in einer Gebührensatzung festgesetzt, darf der Nutzer eines Teilleistungsbereichs nicht mit den Kosten des anderen Teilleistungsbereichs belastet werden, wenn eine unterschiedliche Benutzung der Leistungsbereiche bis hin zur Nichtnutzung möglich oder vorgesehen ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96 -, NVwZ-RR 1999, 673, 674; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 -, VBlBW 1999, 425).

    Die Kammer kann es aus den genannten Gründen hier jedoch offen lassen, ob - wie der Kläger meint - bereits die fehlende Ausschreibung zu einer Fehlerhaftigkeit der Gebührensätze führt (so im Ergebnis grundsätzlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.1985 - 10 C 22/84 -, KStz 1986, 113; Urteil vom 18.03.1999 - 12 C 11370/98 - OVG Schleswig, Urteil vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, KStZ 1999, 135) oder ob dem Beklagten noch die Gelegenheit eingeräumt werden könnte und müsste, den Nachweis zu erbringen, dass die vereinbarten Entgelte markt- und wettbewerbsgerecht waren und niedrigere Entgelte auch bei einer Ausschreibung voraussichtlich nicht zu erzielen gewesen wären, wobei dieser Nachweis in der Regel als geführt anzusehen wäre, wenn die geschlossenen Verträge den Vorschriften des Preisprüfungsrechts entsprächen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1999 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 1430/96

    Quersubventionierung der Biotonne unzulässig

    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
    Dies verstößt gegen den kommunalabgabenrechtlichen Grundsatz der leistungsgerechten Gebührenbemessung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243, 247; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998 - 9 A 1430/96 -, NVwZ-RR 1, 998, 775; Schulte, in: Driehaus, a. a. O., § 6 Rdnr. 79a jeweils m. w. N.).

    Wird eine öffentliche Einrichtung in Teilleistungsbereiche aufgeteilt und werden für die Nutzung der Teilleistungsbereiche unterschiedliche Gebührensätze in einer Gebührensatzung festgesetzt, darf der Nutzer eines Teilleistungsbereichs nicht mit den Kosten des anderen Teilleistungsbereichs belastet werden, wenn eine unterschiedliche Benutzung der Leistungsbereiche bis hin zur Nichtnutzung möglich oder vorgesehen ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96 -, NVwZ-RR 1999, 673, 674; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 -, VBlBW 1999, 425).

    Vielmehr sind bei der Aufteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Teilleistungsbereiche Aufwendungen, die eindeutig nur einem bestimmten Bereich zuzuordnen sind, allein als Kosten dieses Bereichs anzusetzen und durch entsprechende Gebühren auszugleichen (OVG NW, Urteil vom 17.03.1998, aaO.; VGH BW, Beschluss vom 16.06.1999, a. a. O.; Schulte, in: Driehaus, a. a. O., § 6 Rdnr. 79 f. m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
    Die Darlegungs- und Nachweispflicht dafür trifft den Beklagten (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1998 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172 ff.).

    Die Kammer kann es aus den genannten Gründen hier jedoch offen lassen, ob - wie der Kläger meint - bereits die fehlende Ausschreibung zu einer Fehlerhaftigkeit der Gebührensätze führt (so im Ergebnis grundsätzlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.1985 - 10 C 22/84 -, KStz 1986, 113; Urteil vom 18.03.1999 - 12 C 11370/98 - OVG Schleswig, Urteil vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, KStZ 1999, 135) oder ob dem Beklagten noch die Gelegenheit eingeräumt werden könnte und müsste, den Nachweis zu erbringen, dass die vereinbarten Entgelte markt- und wettbewerbsgerecht waren und niedrigere Entgelte auch bei einer Ausschreibung voraussichtlich nicht zu erzielen gewesen wären, wobei dieser Nachweis in der Regel als geführt anzusehen wäre, wenn die geschlossenen Verträge den Vorschriften des Preisprüfungsrechts entsprächen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1999 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98

    Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Gebührenkalkulation nach

    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
    Wird eine öffentliche Einrichtung in Teilleistungsbereiche aufgeteilt und werden für die Nutzung der Teilleistungsbereiche unterschiedliche Gebührensätze in einer Gebührensatzung festgesetzt, darf der Nutzer eines Teilleistungsbereichs nicht mit den Kosten des anderen Teilleistungsbereichs belastet werden, wenn eine unterschiedliche Benutzung der Leistungsbereiche bis hin zur Nichtnutzung möglich oder vorgesehen ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96 -, NVwZ-RR 1999, 673, 674; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 -, VBlBW 1999, 425).

    Vielmehr sind bei der Aufteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Teilleistungsbereiche Aufwendungen, die eindeutig nur einem bestimmten Bereich zuzuordnen sind, allein als Kosten dieses Bereichs anzusetzen und durch entsprechende Gebühren auszugleichen (OVG NW, Urteil vom 17.03.1998, aaO.; VGH BW, Beschluss vom 16.06.1999, a. a. O.; Schulte, in: Driehaus, a. a. O., § 6 Rdnr. 79 f. m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht;

    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
    Die Kammer kann es aus den genannten Gründen hier jedoch offen lassen, ob - wie der Kläger meint - bereits die fehlende Ausschreibung zu einer Fehlerhaftigkeit der Gebührensätze führt (so im Ergebnis grundsätzlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.1985 - 10 C 22/84 -, KStz 1986, 113; Urteil vom 18.03.1999 - 12 C 11370/98 - OVG Schleswig, Urteil vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, KStZ 1999, 135) oder ob dem Beklagten noch die Gelegenheit eingeräumt werden könnte und müsste, den Nachweis zu erbringen, dass die vereinbarten Entgelte markt- und wettbewerbsgerecht waren und niedrigere Entgelte auch bei einer Ausschreibung voraussichtlich nicht zu erzielen gewesen wären, wobei dieser Nachweis in der Regel als geführt anzusehen wäre, wenn die geschlossenen Verträge den Vorschriften des Preisprüfungsrechts entsprächen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1999 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96

    Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot durch den Abfallgebührensatz für

    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
    Wird eine öffentliche Einrichtung in Teilleistungsbereiche aufgeteilt und werden für die Nutzung der Teilleistungsbereiche unterschiedliche Gebührensätze in einer Gebührensatzung festgesetzt, darf der Nutzer eines Teilleistungsbereichs nicht mit den Kosten des anderen Teilleistungsbereichs belastet werden, wenn eine unterschiedliche Benutzung der Leistungsbereiche bis hin zur Nichtnutzung möglich oder vorgesehen ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96 -, NVwZ-RR 1999, 673, 674; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 -, VBlBW 1999, 425).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 22/84
    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
    Die Kammer kann es aus den genannten Gründen hier jedoch offen lassen, ob - wie der Kläger meint - bereits die fehlende Ausschreibung zu einer Fehlerhaftigkeit der Gebührensätze führt (so im Ergebnis grundsätzlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.1985 - 10 C 22/84 -, KStz 1986, 113; Urteil vom 18.03.1999 - 12 C 11370/98 - OVG Schleswig, Urteil vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, KStZ 1999, 135) oder ob dem Beklagten noch die Gelegenheit eingeräumt werden könnte und müsste, den Nachweis zu erbringen, dass die vereinbarten Entgelte markt- und wettbewerbsgerecht waren und niedrigere Entgelte auch bei einer Ausschreibung voraussichtlich nicht zu erzielen gewesen wären, wobei dieser Nachweis in der Regel als geführt anzusehen wäre, wenn die geschlossenen Verträge den Vorschriften des Preisprüfungsrechts entsprächen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1999 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1999 - 12 C 11370/98
    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
    Die Kammer kann es aus den genannten Gründen hier jedoch offen lassen, ob - wie der Kläger meint - bereits die fehlende Ausschreibung zu einer Fehlerhaftigkeit der Gebührensätze führt (so im Ergebnis grundsätzlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.1985 - 10 C 22/84 -, KStz 1986, 113; Urteil vom 18.03.1999 - 12 C 11370/98 - OVG Schleswig, Urteil vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, KStZ 1999, 135) oder ob dem Beklagten noch die Gelegenheit eingeräumt werden könnte und müsste, den Nachweis zu erbringen, dass die vereinbarten Entgelte markt- und wettbewerbsgerecht waren und niedrigere Entgelte auch bei einer Ausschreibung voraussichtlich nicht zu erzielen gewesen wären, wobei dieser Nachweis in der Regel als geführt anzusehen wäre, wenn die geschlossenen Verträge den Vorschriften des Preisprüfungsrechts entsprächen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1999 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243).
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsvorgänge des Beklagten sowie auf die zwischen den Beteiligten in diesem und in den Verfahren 1 A 631/98, 1 A 630/98 und 1 A 516/99 sowie 1 B 119/99 und 1 B 216/99 gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
  • VG Braunschweig, 20.12.2000 - 1 A 216/99
    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
    Den am 12. Juli 1999 bei dem Gericht gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen, hat die Kammer mit Beschluss vom 21. September 1999 (Aktenzeichen 1 A 216/99) abgelehnt.
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 631/98
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 631/98
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsvorgänge des Beklagten sowie auf die zwischen den Beteiligten in diesem und in den Verfahren 1 A 630/98, 1 A 469/99, 1 A 516/99 sowie 1 B 119/99 und 1 B 216/99 gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zu diesem und zum Verfahren 1 B 119/99 beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsvorgänge des Beklagten sowie auf die zwischen den Beteiligten in diesen und in den Verfahren 1 A 630/98, 1 A 631/98 und 1 A 469/99 gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
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